Der Flächennutzungsplan 2015 der Stadt Creglingen wurde durch Erlass des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 23. Juli 2002 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Mitteilungsblatt der Stadt Creglingen am 24. August 2002 hat der Flächennutzungsplan Rechtskraft erlangt. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Erlass des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 14. Juni 2004 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Mitteilungsblatt der Stadt Creglingen am 3. Juli 2004 hat die 1. Flächennutzungsplanänderung Rechtskraft erlangt.
Bei Rückfragen und weiteren Informationen steht Ihnen Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt gerne zur Verfügung, Fon: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann@creglingen.de.
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