Behördenbeteiligungen bei Bauleitplanverfahren
Hier finden Sie Unterlagen zu den derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Creglingen. Die Unterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit.
Bebauungsplan „Schafgärten II“ in Creglingen
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat am 17. Januar 2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Schafgärten II“ in Creglingen sowie gemäß § 74 Abs. 7 LBO i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften wurden vom Gemeinderat ebenfalls in seiner o. g. öffentlichen Sitzung gebilligt. Gemäß Baugesetzbuch sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden möglichst frühzeitig am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt werden.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gebeten, spätestens bis 1. März 2012 zum Planwerk Stellung zu nehmen bzw. Anregungen vorzubringen. Des Weiteren wird um Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung gebeten, soweit diese für das Plangebiet bedeutsam sein können.
Darüber hinaus bittet die Stadt Creglingen um Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der nach § 2 Abs. 4 BauGB notwendigen Umweltprüfung. Sollte bis zum o. g. Zeitpunkt keine Stellung-nahme bei der Stadt Creglingen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Planung nicht berührt werden.
Nachfolgend stehen daher die Unterlagen zum Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes sowie zum Vorentwurf der o. g. örtlichen Bauvorschriften, zum Download zur Verfügung:
Bei Bedarf können die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Bitte fordern Sie diese bei der Stadtverwaltung Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Tel.: 07933/701-21, an.
Bebauungsplan „Kirchberg“ in Creglingen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat am 2. August 2011 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Kirchberg“ in Creglingen sowie gemäß § 74 Abs. 7 LBO i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften wurden vom Gemeinderat ebenfalls in seiner o. g. öffentlichen Sitzung gebilligt. Gemäß Baugesetzbuch wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden frühzeitig am Verfahren der Bauleitpläne beteiligt.
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat schließlich in seiner öffentlichen Sitzung am 20. September 2011 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg“ in Creglingen sowie den Entwurf der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2011 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg“ in Creglingen sowie den Entwurf der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Es stellt eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 02.08.2011 um die nun einbezogene Straße dar. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften umfasst die Fläche des Grundstücks Flst. Nr. 1962 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 1963, 1964 und 89 der Gemarkung Creglingen.
Maßgebend ist der im Lageplan vom 16. Dezember 2011 dargestellte Geltungsbereich und der vom Ingenieurbüro Prof. Dr. Klärle in Weikersheim-Schäftersheim erstellte Entwurf der Bebauungsplanung vom 16. Dezember 2011 sowie der vom vorgenannten Ingenieurbüro erstellte Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 16. Dezember 2011.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nun erneut gebeten, spätestens bis zum 2. Februar 2012 zum geänderten Entwurf Stellung zu nehmen bzw. Anregungen vorzubringen.
Nachfolgend stehen daher die Unterlagen zum Entwurf des o. g. Bebauungsplanes sowie der o. g. örtlichen Bauvorschriften, zum Download zur Verfügung:
Bei Bedarf können die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Bitte fordern Sie diese bei Bedarf direkt beim Ingenieurbüro Prof. Dr. Klärle, Würzburger Straße 9, 97990 Weikersheim, Fon: 07934 992880, an.