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Stadt Creglingen (Druckversion)

Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren in der Übersicht

Sie finden hier eine Übersicht der gängigsten Steuern, Gebühren und Satzungen der Stadt Creglingen. Die genauen Bestimmungen sind jeweils der derzeit gültigen Satzung und Regelung der Stadt Creglingen zu entnehmen.

Die angegebenen Gebühren, Entgelte, Preise usw. sind feststehend! Änderung behält sich die Stadt Creglingen vor.

Grund- und Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 450 v. H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 450 v. H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H.

Hebesatzung der Stadt Creglingen

Wassergebühren

  • Verbrauchsgebühren: 3,14 €/m³ + 7% MwSt.
  • Rabattregelung: über 500 m³ Abnahme pro eigenständiger Verbrauchsstelle (Hauptzähler) Verbrauchsgebühren: 2,83 €/m³ + 7% MwSt.
  • Grundgebühr: Wasserzähler Q3 = 2,5 und Q3 = 4 beträgt 6,56 €/Monat + 7 % MwSt.

Wasserversorgungssatzung der Stadt Creglingen

Abwassergebühren

  • Schmutzwassergebühr: je m³ Abwasser 4,85 €
  • Niederschlagswassergebühr: je m² versiegelte Fläche 0,37 €

Abwassersatzung der Stadt Creglingen

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich 90,00 €
  • 2. und jeder weitere Hund jährlich 180,00 €
  • 1. Kampfhund jährlich 720,00 €
  • 2. und jeder weitere Kampfhund jährlich 1.440,00 €

Die Satzung über Anzeige der Hundehaltung und die Erhebung der Hundesteuer in Creglingen entnehmen Sie bitte folgender Hundesteuersatzung der Stadt Creglingen.

Streupflichtsatzung

Informationen über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Benutzungsgebühren der Städtischen Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser

Gebühren für die Benutzung der städtischen Hallen und Räume:

Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser:

http://www.creglingen.de//de/rathaus-service/aktuelles/steuern-gebuehren