Stadt Creglingen

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Kontakt

Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2 
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Öffnungszeiten

Die Stadtverwaltung Creglingen ist gerne für Sie da:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

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Formulare zum Ausdrucken

Nachstehend finden Sie zahlreiche Formulare vom Bauamt bis zum Steueramt, die Ihnen lange Behördenwege sparen. Die Formulare sind als PDF-Datei zum Download eingestellt. Den zum Öffnen der PDF-Dateien notwendigen "Adobe Reader" können Sie kostenlos downloaden.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden Ihrer Daten Ihre personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden. Mit Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Bereich Datenschutzerklärung.

Bauamt

Bauanträge

Antrag auf Abweichungen, etc.

Baugenehmigung/Bauvorbescheid

Anlagen zu Baugenehmigungen/Bauvorbescheiden

Auffüllung und Abgrabung

Kenntnisgabeverfahren

Kraftfahrzeugstellplätze

Meldung und Abnahme

Zustimmungserklärung

Denkmalschutz

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wasser-Abwasser

Einkommenssteuererklärung

Die kostenlose Software "ElsterFormular" zur Übermittlung von Steuerdaten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung) erhalten Sie auf der Homepage.

Weiter zur Homepage

Elterngeld

Den Antrag zum Elterngeld können Sie unter www.l-bank.de online ausfüllen

Forstamt / Brennholzverkauf

Formular ausgefüllt bitte beim Förster oder im Rathaus Creglingen abgeben.

Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis ist über das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zu beantragen. Die Formulare finden Sie unter folgendem Link unter der Rubrik "Gaststättenrecht".

Gutachterausschuss

Auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gutachterausschussverordnung  (GuAVO) hat die Stadt Creglingen zum 01.01.2021 die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) auf die Stadt Bad Mergentheim übertragen.

Falls Sie ein Verkehrswertgutachten beantragen möchten, erhalten Sie hier den

Falls Sie eine Auskunft auf Bodenrichtwerte beantragen möchten, erhalten Sie hier den

Kontakt:
Große Kreisstadt Bad Mergentheim
Fachbereich 6
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber Süd
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim

Sachbearbeiterinnen:
Frau Drtil, Telefon: 07931 57-6020, Fax: 07931 57-6901
Frau Kurz, Telefon: 07931 57-6021, Fax: 07931 57-6901
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Ganztagsgrundschule, Kernzeitbetreuung und Mittagessen

Ganztagsgrundschule

Kernzeitbetreuung

Mittagessen

Anmeldung Cafeteria-Karte
Der Schulverbund Creglingen bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an vier Wochentagen (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) in der Schule Mittag zu essen. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, benötigen Sie die Cafeteria-Karte sowie den Zugang zum bargeldlosen Bestell- und Bezahlsystem „mampf“. Legen Sie hierzu bitte ein Online-Benutzerkonto über den untenstehenden Link an. 

Müll + Windelsäcke

Müllgebühren

Das nachfolgende Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen kann das AWMT Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da die Daten elektronisch übermittelt werden.

Formular für private Haushalte zur Müllbeseitigung

Windelkonzeption - kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen erhalten

Im Main-Tauber-Kreis erhalten Haushalte mit Wickelkindern bis zum 2. Geburtstag sowie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Personen einen kostenlosen Müllsack pro Monat.

Außerdem gewährt der Main-Tauber-Kreis für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe des Kaufbetrags bis zu maximal 96 Euro pro Kind. Ebenso erstattungsfähig sind die Leihgebühr für Windelsysteme sowie der Kauf gebrauchter Windeln. Die Höhe des Zuschusses wird analog des Zuschusses für Windelsäcke berechnet. 

Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Main-Tauber-Kreises, die Formulare finden Sie hier:

Merkblatt Windelkonzept Main-Tauber-Kreis
Antrag Windelsäcke für Kleinkinder
Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln
Antrag Windelsäcke für Bürger mit Inkontinenz

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