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Stadt Creglingen (Druckversion)

Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren in der Übersicht

Sie finden hier eine Übersicht der gängigsten Steuern, Gebühren und Satzungen der Stadt Creglingen. Die genauen Bestimmungen sind jeweils der derzeit gültigen Satzung und Regelung der Stadt Creglingen zu entnehmen.

Die angegebenen Gebühren, Entgelte, Preise usw. sind feststehend! Änderung behält sich die Stadt Creglingen vor.

Grund- und Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 450 v. H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 450 v. H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H.

Hebesatzung der Stadt Creglingen

gültig ab 01.01.2025:

  • Hebesatz Grundsteuer A: 700 v. H. (Landwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 1.350 v. H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H.

Hebesatzsatzung der Stadt Creglingen zum 01.01.2025.pdf

Wassergebühren

  • Verbrauchsgebühren: 3,14 €/m³ + 7% MwSt.
  • Rabattregelung: über 500 m³ Abnahme pro eigenständiger Verbrauchsstelle (Hauptzähler) Verbrauchsgebühren: 2,83 €/m³ + 7% MwSt.
  • Grundgebühr: Wasserzähler Q3 = 2,5 und Q3 = 4 beträgt 6,56 €/Monat + 7 % MwSt.

Wasserversorgungssatzung der Stadt Creglingen

Abwassergebühren

  • Schmutzwassergebühr: je m³ Abwasser 4,91 €
  • Niederschlagswassergebühr: je m² versiegelte Fläche 0,41 €

Abwassersatzung der Stadt Creglingen

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich 90,00 €
  • 2. und jeder weitere Hund jährlich 180,00 €
  • 1. Kampfhund jährlich 720,00 €
  • 2. und jeder weitere Kampfhund jährlich 1.440,00 €

Die Satzung über Anzeige der Hundehaltung und die Erhebung der Hundesteuer in Creglingen entnehmen Sie bitte folgender Hundesteuersatzung der Stadt Creglingen.pdf

Personalausweis- und Reisepassgebühren

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise sind Sie verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen.
Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin unter 07933 701-23.

Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wenn Sich nicht in Creglingen geboren sind bzw. in Creglingen standesamtlich geheiratet haben, benötigen wir eine Personenstandsurkunde des aktuellen Familienstandes (Familienbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsbeschluss) – sofern uns die erforderliche Urkunde noch nicht vorliegt.

Die Gebühren betragen aktuell:

Ausweisart

Alter

Gebühr

Bearbeitungszeit

Gültigkeit

Personalausweis

Personen unter 24 Jahre

27,60 €

2 - 3 Wochen

6 Jahre

Personalausweis

Personen über 24 Jahre

46,00 €

2 - 3 Wochen

10 Jahre

vorläufiger Personalausweis

-

10,00 €

sofort

3 Monate

Reisepass

Personen unter 24 Jahre

37,50 €

6 - 8 Wochen

6 Jahre

Reisepass

Personen über 24 Jahre

70,00 €

6 - 8 Wochen

10 Jahre

Reisepass Expressverfahren

-

jeweilige Gebühr + 32,00 € Aufpreis

4 Werktage

Jeweilige Gültigkeit gilt auch bei der Expressbeantragung

Seit 1. Mai 2025 gelten neue Regeln für Passfotos bei Ausweisen und Reisepässen.

Was ändert sich?

  • Es dürfen nur noch digitale Passfotos verwendet werden.
  • Das Foto muss:
    - direkt in der Behörde gemacht werden
    oder
    - von einem Fotografen sicher digital übermittelt werden.

Warum gibt es die neue Regel?

Damit gefälschte Fotos in Ausweisdokumenten verhindert werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie bekommen vom Fotografen kein ausgedrucktes Foto mehr.
  • Stattdessen erhalten Sie einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code).
  • Diesen Code kann nur die Passbehörde einlesen.

Möglichkeiten für Ihr Passfoto

  1. Foto direkt bei der Behörde machen

    • In Creglingen gibt es ein Foto-Aufnahmegerät.
    • Kosten: 6 Euro
  2. Foto bei einem zertifizierten Fotografen machen
    Liste der teilnehmenden Fotografen:
    https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Beispiele in der Nähe
Digitale Passfotos mit Data-Matrix-Code gibt es aktuell unter anderem:

  • Fotostudio Menth in Aub
  • „schön und gut“ in Weikersheim
  • KL Foto-Galerie in Rothenburg o.d.T.
  • viele teilnehmende dm-Drogeriemärkte

Streupflichtsatzung

Informationen über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Benutzungsgebühren der Städtischen Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser

Gebühren für die Benutzung der städtischen Hallen und Räume:

Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser:

Übernachtungssteuersatzung

http://www.creglingen.de//de/rathaus-service/aktuelles/steuern-gebuehren