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Stadt Creglingen (Druckversion)

Gewerbegebiet Äckerbrunnen

Gewerbegebiet "Äckerbrunnen"

Im Gewerbegebiet "Äckerbrunnen" in Creglingen bietet Ihnen die Stadt Creglingen sofort bebaubare voll erschlossene Gewerbebaugrundstücke auf einer Gesamtfläche von ca. 10 ha. Das Gewerbegebiet wird vom Süden her in zwei Bauabschnitten erschlossen. Der erste Abschnitt ist seit Sommer 2001 baureif erschlossen.

Grundstückspreise auf Anfrage!

Verfügbare Bauplätze

  • Flst.Nr. 3129                 Im Äckerbrunnen                  1.961 qm
  • Flst.Nr. 3134                 Im Äckerbrunenring            1.843 qm
  • Flst.Nr. 3134/1             Im Äckerbrunnenweg         1.576 qm

Kaufpreis auf Anfrage.

Eine Reservierung erfolgt für max. 6. Monate, es sei denn, sie wird in beiderseitigem Einvernehmen verlängert.

Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Vertragsgrundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Bau eines dem Bebauungsplan entsprechenden Gewerbegebäudes zu beginnen.

Für den Fall der Nichterfüllung vorstehender Verpflichtung räumt der Erwerber dem Veräußerer ein Wiederkaufsrecht i.S. von § 456 BGB am Vertragsgegenstand ein.

Lageplan

Bebauungsplan

Wie erreichen Sie das Gewerbegebiet?

Das Gewerbegebiet liegt südsüdwestlich oberhalb der Kernstadt Creglingen an der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Streichental.

Die Zu- und Abfahrt für den Schwerlastverkehr ins Gewerbegebiet erfolgt aufgrund der engen Torstraße am besten über die Landesstraße 1005, den Ortsteil Münster, die K 2890 und dann über die Gemeindeverbindungsstraße Creglingen-Streichental.

Welche Vorteile kennzeichnen das Gewerbegebiet?

Das Gewerbegebiet zeichnet sich insbesondere durch seine Nähe zur Kernstadt Creglingen und damit durch die Nähe der Gewerbebetriebe zu potentiellen Kunden aus. Das Erschließungssystem des Gewerbegebietes ist so konzipiert, dass sowohl auf eine Nachfrage nach klein- als auch großstrukturierten Grundstücken flexibel reagiert werden kann. Die Grundstücksgrößen können je nach Wunsch der ansiedlungswilligen Betriebe festgelegt werden. Eine Grundstücksteilung ist aufgrund des realisierten Ringerschließungssystems problemlos möglich. Den Gewerbetreibenden wird die Möglichkeit eingeräumt, auf dem Gewerbegrundstück Wohnungen für den Betriebsinhaber und -leiter sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zu schaffen.

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