Nachstehend finden Sie zahlreiche Formulare vom Bauamt bis zum Steueramt, die Ihnen lange Behördenwege sparen. Die Formulare sind als PDF-Datei zum Download eingestellt. Den zum Öffnen der PDF-Dateien notwendigen "Adobe Reader" können Sie kostenlos downloaden.
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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Ab dem 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Dieses bringt Änderungen für alle Betriebe und Vereine, welche gastronomisch tätig sind oder Veranstaltungen mit Ausschank von alkoholischen Getränken und Verzehr von Speisen organisieren, mit sich.
Voraussetzungen:
Für vorübergehende gastronomische Tätigkeiten aus besonderem Anlass (früher Schankgenehmigung) – etwa bei Vereinsfesten, Weihnachtsmärkten, Straßenfesten oder Dorffesten - besteht eine Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 2 LGastG). Die Anzeige ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Creglingen einzureichen.
Das entsprechende Formular hierfür finden Sie hier
Besonderheit bei Vereinen:
Die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättengewerbe gilt für Vereine nur dann, wenn diese alkoholische Getränke anbieten.
Kosten:
Die Gebühren betragen 17,50 Euro.
Weiter Unterlagen:
Bauanträge
Bauanträge sind digital beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis einzureichen.
Link zum Portal.
Merkblatt zur digitalen Baugenehmigung
Bei Fragen zur Bedienung des Portals bzw. Registrierung / Anmeldung oder Anforderung eines neuen Passwortes steht Ihnen das LRA gerne zur Verfügung.
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Bauamt
Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/82-5731/-5733, Fax: 09341/828-5730
E-Mail: online-bauen(@)main-tauber-kreis.de
Internet: www.main-tauber-kreis.de
Wasser-Abwasser
Die kostenlose Software "ElsterFormular" zur Übermittlung von Steuerdaten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung) erhalten Sie auf der Homepage. Weiter zur Homepage
Den Antrag zum Elterngeld können Sie unter www.l-bank.de online ausfüllen
Der Brennholzverkauf läuft ab sofort über das Brennholzverkaufsportal www.holzfinder.de.
Ihre Bestellungen tätigen Sie bitte dort.
Kernzeiten- und Ganztagesbetreuung
Mittagessen
Anmeldung Cafeteria-Karte
Der Schulverbund Creglingen bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an vier Wochentagen (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) in der Schule Mittag zu essen. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, benötigen Sie die Cafeteria-Karte sowie den Zugang zum bargeldlosen Bestell- und Bezahlsystem „mampf“. Legen Sie hierzu bitte ein Online-Benutzerkonto über den untenstehenden Link an.
Betreiber eines stehenden Gaststättengewerbes (z. B. Restaurant, Café, Bar) müssen ihren Betrieb mindestens sechs Wochen vor Eröffnung im Zuge der Gewerbeanmeldung anzeigen. Im Feld 18 der Gewerbeanmeldung ist die Betriebsart anzugeben und falls geplant, eine Außenbewirtschaftung und ggf. den Hinweis darauf, dass diese auf öffentlichen Flächen stattfindet. Gleichzeitig mit der Gewerbeanzeige ist der Unterrichtungsnachweis (Nachweis einer IHK Baden‐Württembergs, dass Sie an einer Unterrichtung für Gastronomiebetreibende teilgenommen haben) oder ein Abschlusszeugnis einer entsprechenden Ausbildung vorzulegen.
Die Gebühren für die An-, Um- und Abmeldung finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung
Auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) hat die Stadt Creglingen zum 01.01.2021 die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) auf die Stadt Bad Mergentheim übertragen.
Falls Sie ein Verkehrswertgutachten beantragen möchten, erhalten Sie hier den
Falls Sie eine Auskunft auf Bodenrichtwerte beantragen möchten, erhalten Sie hier den
Kontakt:
Große Kreisstadt Bad Mergentheim
Fachbereich 6
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber Süd
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
Sachbearbeiterinnen:
Frau Drtil, Telefon: 07931 57-6020, Fax: 07931 57-6901
Frau Kurz, Telefon: 07931 57-6021, Fax: 07931 57-6901
Mail schreiben
Einsicht in das Grundbuch und Ausdrucke erhalten Sie beim
Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (Grundbuchamt)
Heugenstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel. 07171 7969-0
Fax 07171 7969-148
Mail schreiben
Link zur Homepage/Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke
Antrag Straßensperrung:
Hunde:
Kindertageseinrichtungen
Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Creglingen finden Sie hier
Müllgebühren
Das nachfolgende Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen kann das AWMT Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da die Daten elektronisch übermittelt werden.
Formular für private Haushalte zur Müllbeseitigung
Windelkonzeption - kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen erhalten
Im Main-Tauber-Kreis erhalten Haushalte mit Wickelkindern bis zum 2. Geburtstag sowie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Personen einen kostenlosen Müllsack pro Monat.
Außerdem gewährt der Main-Tauber-Kreis für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe des Kaufbetrags bis zu maximal 96 Euro pro Kind. Ebenso erstattungsfähig sind die Leihgebühr für Windelsysteme sowie der Kauf gebrauchter Windeln. Die Höhe des Zuschusses wird analog des Zuschusses für Windelsäcke berechnet.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Main-Tauber-Kreises, die Formulare finden Sie hier:
Merkblatt Windelkonzept Main-Tauber-Kreis
Antrag Windelsäcke für Kleinkinder
Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln
Antrag Windelsäcke für Bürger mit Inkontinenz
Grundsteuer:
Hundesteuer:
Wasserablesung (Zwischenablesung):