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Stadt Creglingen (Druckversion)

Sondergebiet Solarpark Oberrimbach

Sondergebiet Solarpark Oberrimbach

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet `Solarpark Oberrimbach´ ist ein Bauvorhaben zur Aufstellung von Photovoltaik-Modulen.

Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.
Der hier vorliegende Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Oberrimbach“, Gemarkung Oberrimbach, bestehend aus dem Lageplan im Maßstab 1:5000 mit zeichnerischen Festsetzungen und textlichen Festsetzungen vom 20.02.2018, sowie die örtlichen Bauvorschriften, in der Fassung vom 20.02.2018 gefertigt von Büro Klärle GmbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim entsprechen dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Creglingen vom 20. Februar 2018.
Die gesetzlichen Vorschriften über das Aufstellungsverfahren für die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften wurden eingehalten.

Das gesamte Baugrundstück befindet sich in Privateigentum.

Bebauungsplan
Örtliche Bauvorschriften
Planungsrechtliche Festsetzungen
Lageplan
Begründung

http://www.creglingen.de//de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/sondergebiete/sondergebiet-solarpark-oberrimbach