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Stadt Creglingen (Druckversion)

Finsterlohr "Schonach II"

Finsterlohr-Schonach "Schonach II"

Hier erhalten Sie Informationen zur

Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Schonach II" Schonach

Anlass für die Aufstellung der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schonach II“ war die geplante Betriebserweiterung des ansässigen Reifenhändlers auf dem Grundstück Flst. Nr. 754. Das Flurstück befindet sich schon teilweise in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schonach, da im Jahre 2010 die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung aufgestellt wurde, um die Errichtung des Betriebsgebäudes auf dem Flurstück 754 zu ermöglichen.

Vom Flurstück 754 werden weitere 0,5 ha in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schonach einbezogen.

a) Folgende Außenbereichsgrundstücke werden teilweise in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schonach einbezogen: Flst. Nr. 754 (teilweise) – vgl. Lageplan vom 24.09.2019
b) Nachfolgende Grundstücke befinden sich bereits innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schonach und werden hier lediglich nachrichtlich aufgeführt: Flst. Nr. 731 und Flst. Nr. 729 – vgl. Lageplan vom 24.09.2019

Die seit 17.04.2010 rechtskräftige Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schonach“ vom 20.01.2010 wird aufgehoben und die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für ein Teilgebiet von Schonach (vgl. Lageplan vom 24.09.2019) werden neu festgelegt.

Nachfolgend stehen die rechtskräftigen Satzungsunterlagen zum Download zur Verfügung:

http://www.creglingen.de//de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/gewerbe/finsterlohr-schonach-ii