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Ergebnisse aus dem Gemeinderat vom 8. November 2022

Ausweisung von weiteren Bestattungsplätzen im bereits genehmigten RuheForst
 
Der Bürgermeister begrüßte Forstamtsleiter Daniel Gross, der die Erweiterungsplanung zum RuheForst anhand einer Präsentation vorstellte. Er informierte über die Entstehung des Ruheforsts Landhege. Die ersten Bestattungen haben im Jahr 2010 stattgefunden. Die genehmigte Fläche umfasst 14 ha. Bisher wurden ca. 800 Bestattungen durchgeführt, verkauft sind 3.335 Grabplätze. Die Nachfrage ist seit Jahren stetig steigend. Derzeit finden ca. 110 bis 120 Bestattungen im Jahr statt. Auf einer Fläche von 2,5 ha sollen nun weitere ca. 200 bis 250 Biotope gekennzeichnet werden. Ab Dezember bis März 2023 sollen die zuvor gekennzeichneten Ruhebiotope und der Fußweg vermessen sowie die Daten in die Verwaltungssoftware eingepflegt werden. Außerdem müssen die Karten aktualisiert werden. Im Januar/Februar 2023 soll ein Fußpfad aus Hackschnitzeln angelegt werden. Die Fläche wird mit einem schwarzen Seil eingefasst. Geplant sind außerdem der Bau einer Wendeschleife und die Aufstellung einer zweiten Infotafel. Die Einweihung ist im April/Mai2023 vorgesehen. Der Ortschaftsrat Oberrimbach hat der Ausweisung von weiteren Bestattungsplätzen bereits zugestimmt.
 
Der Gemeinderat lobte die ansprechende Gestaltung des RuheForsts. Laut Herrn Gross werden Anregungen aus der Bevölkerung gerne aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss im Anschluss einstimmig die Ausweisung weiterer Bestattungsplätze im Ruheforst Landhege.
 
 
Digitalfunk BOS – Feuerwehr
-      Vergabe
 
Der Bürgermeister begrüßte Kommandant Dieter Thomas, der über die Ausschreibung der Geräte und die weitere Vorgehensweise informierte. Die Feuerwehr Creglingen muss bis zum Jahresende 2023 vom jetzigen analogen Funk auf den Digitalfunk „BOS“ umstellen. Der Landkreis Main-Tauber-Kreis hat die Ausschreibungen für alle Kommunen übernommen, d.h. es wurde die Anschaffung der Gerätschaften für die einzelnen Fahrzeuge, sowie der Einbau ausgeschrieben.
 
Für die Stadt Creglingen fallen somit Gesamtkosten von 23.317,74 € an, davon 16.420,03 € für die Geräte und 6.897,71 € für den Einbau. Ein Zuschuss seitens des Landes Baden-Württemberg von 3.200,00 € ist bewilligt, somit beträgt der Eigenanteil der Stadt Creglingen 20.117,74 €.
 
Im Haushaltsjahr 2022 stehen für die Beschaffung des Digitalfunks 10.000,00 € zur Verfügung und in der mittelfristigen Finanzplanung waren für das Haushaltsjahr 2023 nochmals 10.000,00 € eingestellt.
 
Der Gemeinderat stimmte der Bestellung der Geräte und dem Einbau für den Digitalfunk zu und stellte die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 23.317,74 € zur Verfügung.
 
 
Novellierung des Eigenbetriebsrechts in Baden-Württemberg/ Auswirkung auf die Eigenbetriebe
-      Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Stadt Creglingen
-      Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Creglingen
 
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 17.06.2020 eine Änderung des Eigenbetriebsgesetztes beschlossen. In Anlehnung an die Regelungen der Kommunalen Doppik wird im Eigenbetriebsgesetz der Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt und der Jahresabschluss um eine Liquiditätsrechnung ergänzt.
 
§ 12 EigBG „Vermögen des Eigenbetriebs“ wurde komplett neu gefasst. Die Ausstattung des Betriebs mit Stammkapital ist künftig fakultativ. Die Gemeinde wird lediglich verpflichtet, den Eigenbetrieb mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanz- und Sachmitteln auszustatten. Die Buchhaltung ist zwingend in Form der doppelten Buchführung zu führen.
 
Das Wahlrecht zur Führung des Eigenbetriebs nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder der Vorschriften der kommunalen Doppik bleibt erhalten. Die Ausübung dieses Wahlrechts ist allerdings in der Betriebssatzung zu verankern. Die Änderungen des Eigenbetriebsrechts sind spätestens ab 2023 anzuwenden.
 
Für die Eigenbetriebe der Stadt Creglingen bedeutet dies: Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen soll nach wie vor das HGB angewendet werden. Die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe sind entsprechend anzupassen.
 
Auf Grundlage der Novellierung des Eigenbetriebsrechts in Baden-Württemberg und dem Vergleich der noch gültigen Betriebssatzungen der Eigenbetriebe mit dem „Muster einer Betriebssatzung für Eigenbetriebe“ des Gemeindetags hat die Verwaltung die Erste Satzung zur Änderung der Betriebsatzungen für die Eigenbetriebe vorgenommen
 
Der Gemeinderat beschloss die erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Stadt Creglingen vom 08.11.2022
 
 
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
-    3. Quartal 2022
 
Nach der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten.
Die zweckbestimmten Verwendungen der Spenden sowie die Erstellung der Zuwendungsbestätigungen dürfen erst nach der positiven Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgen.
 
Vom 01.07.2022 bis 30.09.2022 wurden der Stadt Creglingen insgesamt 10.030,10 EUR gespendet.
 
Der Gemeinderat stimmte der Annahme bzw. Vermittlung der aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.
 
 
Installation einer Dachflächen Photovoltaik Anlage im Freibad Freudenbach
 
Der Förderverein Freibad Freudenbach möchte noch dieses Jahr eine Photovoltaik Anlage auf das Gebäude des Freibad Freudenbach installieren.
Geplant wäre eine 15 kWp Anlage, die vom Förderverein alleine finanziert wird. Bei einer 50 %igen Beteiligung der Stadt an den Anschaffungskosten könnte die gesamte Dachfläche genutzt werden und eine 30 kWp Anlage installiert werden. Die Kosten für die 30 kWp Anlage liegen bei 30.800,77 €, was eine Kostenbeteiligung von 15.400,39€ für die Stadt bedeuten würde.
 
Der Einbau erfolgt durch den Förderverein Freibad Freudenbach in Eigenleistung. Der Strom wird zur Eigennutzung erzeugt, Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Ortsvorsteherin Zobel-Heißwolf stellte fest, dass der Förderverein bereits 80.000 € in das Freibad eingebracht hat. Geleistet werden unzählige ehrenamtliche Stunden. Die Installation dient dem Erhalt des Freibads. Der Gemeinderat lobte die Initiative des Fördervereins.
 
Der Gemeinderat beschloss die 50% Beteiligung an den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage auf dem Freibad Freudenbach in Höhe von 15.400,39 €.
 
Schulzentrum Creglingen
Vergabe: Sanierung Schulzentrum Creglingen – Biologieraum, Klassenräume, Schüler-WC Werkrealschule und Realschule sowie Eingangsbereich der Werkrealschule
-       Schreinerarbeiten Elektrische Schiebetüren Eingang Schüler-WC
 
Die Arbeiten wurden gemäß beschränkt ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 27.10.2022 im Rathaus in Creglingen statt. Die Ausschreibung für die Schreinerarbeiten wurde an 3 Firmen versandt. Es ging zum Submissionstermin von einer Firma ein Angebot ein.
 
Die Angebotsprüfung wurde durch das städtische Bauamt in technischer, wirtschaftlicher und rechnerischer Sicht durchgeführt. Das Angebot erfüllte die formalen Voraussetzungen.
 
Der Gemeinderat vergab die Schreinerarbeiten an die Firma Weinhardt, Rothenburg o.d.T. zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 14.042,00 €.
 
 
Anschaffung eines neuen Schneefangzaunsystems für die GV Blumweiler - Schwarzenbronn
 
In den letzten Wintern kam es immer wieder zu Problemen durch Schneever-wehungen im Bereich der GV Blumweiler – Schwarzenbronn. Dieser Bereich ist gerade bei westlicher Windrichtung für solche Verwehungen sehr anfällig.
 
Das in Blumweiler vorhandene Schneefangzaunsystem ist umständlich im Auf- und Abbau und aufgrund seiner Ausführung und seines Alters den anstehenden Windkräften großteils nicht gewachsen. Im letzten Jahr führte dies sogar zu einer eintägigen Sperrung der GV.
 
Seitens der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, auf ein neueres und qualitativ höherwertigeres System umzusteigen. Das angebotene System ist sowohl im Auf- als auch im Abbau wesentlich einfacher. Es ist flexibler im Einsatzbereich und aufgrund der verwendeten Bauteile wesentlich robuster.
 
Das ausgewählte System wäre auf einer Länge von ca. 792 m zu verbauen.
Es wurde von der Fa. Bremicker aus Weilheim i. OB als günstigster Bieter mit Zubehör (Eintreibgerät für Heringe, Mattenwickler, Schneezaunhaspel, Spannzange und Heringszieher) für 25.845, 49 € angeboten.
 
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, der Fa. Bremicker Verkehrstechnik GmbH aus Weilheim i. OB den Auftrag für die Lieferung von 792 m Schneefangzaun vom Typ SZ 120/6 mit Zubehör zum Preis von 25.845,49 € zu erteilen.
 

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