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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
E-Mail schreiben
Hier finden Sie Unterlagen zu den derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Creglingen
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Birkhöfe", Gemarkung Oberrimbach und örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
Die umfassenden Planunterlagen und sonstigen Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Birkhöfe" und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften finden Sie untenstehend:
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, die nach Einschätzung der Stadt Creglingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie tabellarische Zusammenfassungen aller im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden
vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen - Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren" zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich stehen die vorgenannten Unterlagen vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Link lautet:
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=cregl!ngen
Bitte hier „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren" anklicken.
Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.8 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Im o. g. Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgegeben werden.
Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Planung sowie zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung sind Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt (Tel.: 07933 701-21. silvia.roesch- wildermann@creglingen.de) und Frau Urban von der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH (Tel.: 07934 992880, urban(@)klaerle.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Creglingen, 23.06.2026
Hehn, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Lichtel", Gemarkung Oberrimbach und örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
Die umfassenden Planunterlagen und sonstigen Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Lichtel" und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften finden Sie untenstehend:
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, die nach Einschätzung der Stadt Creglingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie tabellarische Zusammenfassungen aller im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden
vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen - Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren" zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich stehen die vorgenannten Unterlagen vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Link lautet:
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=cregl!ngen
Bitte hier „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren" anklicken.
Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.8 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Im o. g. Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgegeben werden.
Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Planung sowie zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung sind Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt (Tel.: 07933 701-21. silvia.roesch- wildermann@creglingen.de) und Frau Urban von der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH (Tel.: 07934 992880, urban(@)klaerle.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Creglingen, 23.06.2026
Hehn, Bürgermeister

Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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