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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Hier finden Sie Unterlagen zu den derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Creglingen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025
Die umfassenden Planunterlagen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen - Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik finden Sie untenstehend:
Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext
Flächennutzungsplanänderung / Karte vom 05.11.2024
Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024
Abgrenzung Verfahrensgebiet vom 05.11.2024
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 gegeben. Während dieser Zeit liegen der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen – Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik mit Begründung und Umweltbericht beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, Stadtbauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus.
Ansprechpartnerin ist Frau Rösch-Wildermann
(Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de).
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Creglingen, 18.11.2024
Hehn, Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 25.01.2025
Die umfassenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Blumweiler I” finden Sie untenstehend:
Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext
Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.11.2024
Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024
Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024
Spezielle arteschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024
Abgrenzung Verfahrensgebiet Blumweiler I vom 05.11.2024
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 gegeben. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Blumweiler I“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, Stadtbauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus. Ansprechpartnerin ist Frau Rösch-Wildermann (Tel.: 07933/701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de).
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Creglingen, 18.11.2024
Hehn, Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 25.01.2025
Die umfassenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Blumweiler II” finden Sie untenstehend:
Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext
Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.11.2024
Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024
Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024
Abgrenzungen Verfahrensgebiet Blumweiler II vom 05.11.2024
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 gegeben. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Blumweiler II“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, Stadtbauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus. Ansprechpartnerin ist Frau Rösch-Wildermann (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de).
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Creglingen, 18.11.2024
Hehn, Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 25.01.2025
Die umfassenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Seldeneck” finden Sie untenstehend:
Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext
Planungsrechtliche Festsetzung und örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024
Umweltbericht / Bestandsplan vom 09.08.2023
Faunistische Untersuchung vom 05.11.2024
Geltungsbereich Seldeneck vom 05.11.2024
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 gegeben. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Seldeneck“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und faunistischer Untersuchung beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, Stadtbauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus. Ansprechpartnerin ist Frau Rösch-Wildermann (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de).
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Creglingen, 18.11.2024
Hehn, Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 25.01.2025
Die umfassenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Münster I” finden Sie untenstehend:
Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext
Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.11.2024
Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024
Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024
Abgrenzung Verfahrensgebiet Münster I vom 05.11.2024
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 gegeben. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Münster I“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, Stadtbauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus. Ansprechpartnerin ist Frau Rösch-Wildermann (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de).
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Creglingen, 18.11.2024
Hehn, Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 25.01.2025
Die umfassenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Münster II” finden Sie untenstehend:
Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext
Planungsrechtliche Festsetzung vom 05.11.2024
Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024
Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024
Spezielle artenshutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024
Abgrenzung Verfahrensgebiet Münster II vom 05.11.2024
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 gegeben. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Münster II“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, Stadtbauamt, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus. Ansprechpartnerin ist Frau Rösch-Wildermann (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de).
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link
https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen vom 25.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Creglingen, 18.11.2024
Hehn, Bürgermeister
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