Stadt Creglingen

Seitenbereiche

Logo der Stadt Creglingen

Seiteninhalt

Info

Hier finden Sie Unterlagen zu den derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Creglingen

Öffentliche Bekanntmachung

6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen
- Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025

Die umfassenden Planunterlagen und sonstigen Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen - Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik finden Sie untenstehend:

Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext

Flächennutzungsplanänderung – Karte vom 05.11.2024/08.07.2025

Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024/08.07.2025

Abgrenzung Verfahrensgebiet vom 05.11.2024/08.07.2025

Abwägungstabelle Behörden einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen im Original

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht, die nach Einschätzung der Stadt Creglingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie eine tabellarische Zusammenfassung aller im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden

vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich stehen die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Link lautet:

https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen

Bitte hier „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren” anklicken.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.8 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Im o. g. Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an silvia.roesch-wildermann@creglingen.de übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgegeben werden.

Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Planung sowie zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung sind Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt, (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann@creglingen.de) und Frau Urban von der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH (Tel.: 07934 992880, urban(@)klaerle.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Creglingen, 21.07.2025
Hehn, Bürgermeister


Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Blumweiler I“, Gemarkung Blumweiler und örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025

Die umfassenden Planunterlagen und sonstigen Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet “Solarpark Blumweiler I” und den dazugehörigen Bauvorschriften finden Sie untenstehend:

Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext

Bebauungsplan vom 05.11.2024/08.07.2025

Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.11.2024/08.07.2025

Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024/08.07.2025

Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024/08.07.2025

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024/08.07.2025

Abgrenzung Verfahrensgebiet vom 05.11.2024/08.07.2025

Abwägungstabelle Behörden einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Abwägungstabelle Öffentlichkeit einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen im Original

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, die nach Einschätzung der Stadt Creglingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie tabellarische Zusammenfassungen aller im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden

vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich stehen die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Link lautet:

https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen

Bitte hier „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren” anklicken.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.8 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Im o. g. Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an silvia.roesch-wildermann@creglingen.de übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgegeben werden.

Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Planung sowie zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung sind Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt, (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch- wildermann@creglingen.de) und Frau Urban von der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH (Tel.: 07934 992880, urban(@)klaerle.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Creglingen, 21.07.2025
Hehn, Bürgermeister


Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Blumweiler II“, Gemarkung Blumweiler und örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025

Die umfassenden Planunterlagen und sonstigen Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet “Solarpark Blumweiler II” und den dazugehörigen Bauvorschriften finden Sie untenstehend:

Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext

Bebauungsplan vom 05.11.2024/08.07.2025

Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.11.2024/08.07.2025

Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024/08.07.2025

Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024/08.07.2025

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024/08.07.2025

FFH(Fauna-Flora-Habitat)-Vorprüfung vom 08.07.2025

Abgrenzung Verfahrensgebiet vom 05.11.2024/08.07.2025

Abwägungstabelle Behörden einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Abwägungstabelle Öffentlichkeit einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen im Original

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, FFH(Fauna-Flora-Habitat)-Vorprüfung, die nach Einschätzung der Stadt Creglingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie tabellarische Zusammenfassungen aller im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden

vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahreneingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich stehen die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Link lautet:

https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen

Bitte hier „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren” anklicken.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.8 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Im o. g. Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.deübermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgegeben werden.

Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Planung sowie zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung sind Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt, (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de) und Frau Urban von der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH (Tel.: 07934 992880, urban(@)klaerle.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Creglingen, 21.07.2025
Hehn, Bürgermeister


Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Münster I“, Gemarkung Münster und örtliche Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025

Die umfassenden Planunterlagen und sonstigen Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet “Solarpark Münster I” und den dazugehörigen Bauvorschriften finden Sie untenstehend:

Öffentliche Bekanntmachung / kompletter Bekanntmachungstext

Bebauungsplan vom 05.11.2024/08.07.2025

Planungsrechtliche Festsetzungen vom 05.11.2024/08.07.2025

Örtliche Bauvorschriften vom 05.11.2024/08.07.2025

Begründung mit Umweltbericht vom 05.11.2024/08.07.2025

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.11.2024/08.07.2025

Abgrenzung Verfahrensgebiet vom 05.11.2024/08.07.2025

Abwägungstabelle Behörden einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Abwägungstabelle Öffentlichkeit einschließlich umweltbezogener Stellungnahmen vom 08.07.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen im Original

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, die nach Einschätzung der Stadt Creglingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie tabellarische Zusammenfassungen aller im bisherigen Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden

vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt. Die Planunterlagen können direkt unter dem Link https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich stehen die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Link lautet:

https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen

Bitte hier „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren” anklicken.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 beim Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.8 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Im o. g. Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de übermittelt werden. Stellungnahmen können aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgegeben werden.

Ansprechpartnerinnen für Fragen zur Planung sowie zur Internetveröffentlichung und öffentlichen Auslegung sind Frau Rösch-Wildermann vom Stadtbauamt, (Tel.: 07933 701-21, silvia.roesch-wildermann(@)creglingen.de) und Frau Urban von der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH (Tel.: 07934 992880, urban(@)klaerle.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Creglingen, 21.07.2025
Hehn, Bürgermeister

Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2 
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
E-Mail schreiben