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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Hier finden Sie Unterlagen zu den derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Creglingen
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reutsachsen“, Gemarkung Blumweiler und Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan
sowie
7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen im Parallelverfahren
Hier: Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Reutsachsen“
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat am 21.07.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reutsachsen“gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Darüber hinaus hat das Gremium beschlossen, zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Reutsachsen“ gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ebenfalls örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden im Mitteilungsblatt Nr. 32 vom 08.08.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Prognose sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Reutsachsen“ mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften ist der Bauwunsch des ortsansässigen Baumaschinenhandels. Auf Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 881 und 882, Gemarkung Blumweiler, möchte der Vorhabenträger eine Werkstatt mit Büro- und Sanitärtrakt sowie einer Waschhalle zum Zwecke der Betriebserweiterung des Baumaschinenhandels als gewerbliche Nutzung errichten. Der Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ausweisen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden im Rahmen eines Umweltberichts nach § 2 a Nr. 2 BauGB dargestellt. Im Umweltbericht ist auch eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung enthalten.
Darüber hinaus wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und eine schalltechnische Prognose erarbeitet.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat am 21.07.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt Nr. 32 vom 08.08.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen mit Begründung gebilligt.
Anlass für die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung ist der Bauwunsch des ortsansässigen Baumaschinenhandels. Das vorliegende Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Creglingen bisher nicht als gewerbliche Baufläche, sondern als gemischte Baufläche bzw. als Fläche für sonstige Landwirtschaft dargestellt. Künftig soll eine gewerbliche Baufläche im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt werden.
Die vorliegende Planung stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 der Stadt Creglingen dar und umfasst Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 881 und 882 der Gemarkung Blumweiler.
Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden im Rahmen eines Umweltberichts nach § 2 a Nr. 2 BauGB dargestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für das Bebauungsplan- sowie das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie der parallelen 7. Flächennutzungsplanänderung wird zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage für beide Planverfahren im Stadtbauamt des Rathauses in Creglingen durchgeführt. Darüber hinaus werden die vorgenannten umfassenden Planunterlagen des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung auf der Homepage der Stadt Creglingen zum Download zur Verfügung gestellt.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom
10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 (Veröffentlichungsfrist)
gegeben.
Während dieser Zeit liegen der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Prognose, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung beim
Bürgermeisteramt der Stadt Creglingen, Stadtbauamt, Rathaus II, Zimmer Nr. 2.8, während der üblichen Dienststunden aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin des städtischen Bauamtes, Frau Zehnder (Tel.: 07933/701-27; E-Mail: eva.zehnder(@)creglingen.de) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 21.07.2027, gefertigt vom Planungsbüro Klärle, Weikersheim maßgeblich. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem, verkleinert abgedruckten Kartenausschnitt:
Darüber hinaus werden der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums auf der Homepage der Stadt Creglingen (www.creglingen.de) unter der Rubrik „Wirtschaft und Wohnen-Bauleitplanung-Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren“ zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung gestellt.Die Planunterlagenkönnen direkt unter demLink
eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren stehen der Text der vorliegenden Bekanntmachung und die umfassenden Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums auf dem zentralen Internetportal des Landes über nachfolgenden Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Der Direktlink lautet
https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=creglingen
und hier anklicken: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich.
Im o. g. Zeitraum sollen Stellungnahmen per E-Mail an eva.zehnder(@)creglingen.de abgegeben werden. Stellungnahmen können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Creglingen, Torstraße 2, 97993 Creglingen abgeben werden; Ansprechpartnerin diesbezüglich ist Frau Eva Zehnder vom Stadtbauamt, Tel.: 07933/701-27.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Creglingen, 03.08.2026
Hehn, Bürgermeister
Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Reutsachsen“, Gemarkung Blumweiler und Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan
sowie
die 7.Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Stadt Creglingen im Parallelverfahren, jeweils in der Fassung vom 21.07.2026 zum Download zur Verfügung:
Bebauungsplan Gewerbegebiet Reutsachsen
7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015

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