Stadt Creglingen

Seitenbereiche

Logo der Stadt Creglingen

Seiteninhalt

Bodenrichtwerte

Hier finden Sie eine Aufstellung der Bodenrichtwertkarten für die Kommunen, die Teil des Gemeinsamen Gutachterausschusses Main-Tauber Süd sind.

Auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gutachterausschussverordnung  (GuAVO) hat die Stadt Creglingen zum 01.01.2021 die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) auf die Stadt Bad Mergentheim übertragen.

Bodenrichtwerte Creglingen

Hier erhalten Sie die Bodenrichtwerte für Creglingen oder bei BORIS-BW

Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens dar und werden vom Gutachterausschuss beschlossen. Diese Richtwertkarten beinhalten die Daten zum 01.01.2023 und sind damit nicht für die Angaben im Zuge der Grundsteuerreform zu verwenden!

Antrag auf Verkehrswertgutachten

Die Antragsunterlagen für die Auskunft auf Bodenrichtwerte und ein Verkehrswertgutachten finden Sie in dieser Homepage unter Formulare - Gutachterausschuss.

Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform

Zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuerreform zum benötigten Stichtag 01.01.2022 gelangen Sie hier:

BORIS-BW

Kontakt

Große Kreisstadt Bad Mergentheim
Fachbereich 6
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber Süd
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim

Sachbearbeiterinnen:
Frau Drtil, Telefon: 07931 57-6020, Fax: 07931 57-6901
Frau Kurz, Telefon: 07931 57-6021, Fax: 07931 57-6901
Mail schreiben

Weitere Informationen