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Die Stadt Creglingen entwickelt derzeit ein Stadtentwicklungskonzept und plant ein Stadtsanierungsprogramm. Hier finden Sie alle Informationen:
Die Stadt Creglingen hat die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aus Ludwigsburg mit der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes für die Gesamtstadt Creglingen (Kernort Creglingen und Teilorte) beauftragt. Das Konzept wurde inzwischen fertiggestellt. Der Gemeinderat hat den Konzeptinhalten und Maßnahmenschwerpunkten für die Kernstadt und die Teilorte in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2025 zugestimmt.
Das Konzept soll als „roter Faden“ für die Stadtentwicklung in den nächsten rund 20 Jahren dienen.
Vorgabe des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen sowie des Regierungspräsidiums Stuttgart ist, dass ein Stadtentwicklungskonzept in einem partizipativen Prozess, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und aller relevanten Akteure erarbeitet wird (z.B. Bürgerschaft, Eigentümer, Gemeinderat etc.).
Um die Öffentlichkeit über die Vorgehensweise und den Bearbeitungsstand des Stadtentwicklungskonzeptes auf dem Laufenden zu halten, hat die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH eine Website, den sogenannten „Stadtentwicklungsmanager im Dialog“ für Creglingen freigeschaltet.
Auf der vorgenannten Website gab es vom 01.05.2025 bis zum 08.06.2025 auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Online-Kartendiskussion!
Im Rahmen dieser Kartendiskussion konnten die Bürgerinnen und Bürger sowie alle an der Creglinger Stadtentwicklung Interessierten Stärken und Schwächen zu verschiedenen Handlungsfeldern und Themenschwerpunkten auf dem Gebiet der Gesamtstadt Creglingen verorten und beschreiben. Die eingegangenen Beiträge finden Sie auf der oben genannten Website.
Die Stadt Creglingen hat parallel zum vorgenannten Stadtentwicklungskonzept zur Umsetzung von Maßnahmen in der Kernstadt Creglingen im Herbst 2025 einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung (Sanierungsgebiet) für das Programmjahr 2026 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 31.03.2026 wurde die Stadt Creglingen inzwischen rückwirkend zum 01.01.2026 mit der Maßnahme „Tauber/Stadtkern“ in die Städtebauförderung des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren (LZP)“ aufgenommen. Es wurde ein Förderrahmen von 1.333.333,00 € zur Verfügung gestellt, dies entspricht Finanzhilfen des Bundes/Landes in Höhe von 800.000,00 € (60 %) sowie einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 533.333,00 € (40 %).
Bis Ende des Jahres 2026 soll das Sanierungsgebiet „Tauber/Stadtkern“ nun gemäß Baugesetzbuch förmlich festgelegt und in diesem Rahmen eine entsprechende Sanierungssatzung erlassen werden. Hierzu stehen im Laufe des Jahres 2026 noch verschiedene Beschlussfassungen im Gemeinderat an. Nach Erlass und Rechtskraft der Sanierungssatzung können neben kommunalen Maßnahmen auch private Maßnahmen (Modernisierung oder Abbruch von Gebäuden) gefördert werden.
Maßnahmen in den Teilorten können über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden.
Auch hierzu finden Sie weitere Informationen auf der oben genannten Website.
Mit einem Stadtentwicklungskonzept verbessern sich die Antragschancen auch im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, da nachgewiesen wird, dass für die weitere Stadtentwicklung eine konzeptionelle Grundlage vorliegt.
Am 15.07.2025 fand in der Mehrzweckhalle in Creglingen eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Die Präsentation hierzu finden Sie unter nachfolgendem Link zum Download:
Creglingen Präsentation Bürgerinfo
Den Beitrag des Landesfernsehens LTV zur Bürgerinformationsveranstaltung finden Sie unter:
https://www.l-tv.de/magazine/3/DIE_NEWS/1942/DIE_NEWS_17_07_2025.html
Den Endbericht des Stadtentwicklungskonzeptes finden Sie unter nachfolgendem Link zum Download:
Creglingen Endbericht Stadtentwicklungskonzept
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an die zuständigen Mitarbeiterinnen