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Hochwassergefahrenkarten

Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100
Hochwassergefahrenkarten

Aufgrund der verschiedenen Hochwasserereignissen in den vergangenen Jahren wurde vom Land Baden-Württemberg ein Hochwasserrisikomanagement eingeführt. Unter anderem wurden hier auch Hochwasserüberflutungsflächen festgelegt und in Karten zusammengefasst.

Aufgaben solcher Hochwassergefahrenkarten sind unter anderem Schadensminderung bei Hochwasser, Sicherung der Überschwemmungsgebiete sowie Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Auswirkungen hat die Hochwassergefahrenkarte in Verbindung mit dem neuen Wassergesetz (WG), das im Dezember 2013 in Kraft getreten ist, auf das Baurecht. Für alle Flächen, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen (d. h. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zur erwarten ist, so genannte HQ 100-Gebiete), gilt mit nur wenigen möglichen Ausnahmen, grundsätzlich ein Bauverbot.

Hochwassergefahrenkarten können im Internet unter folgendem Link des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden: www.hochwasserbw.de, anschließend Hochwassergefahrenkarten, „interaktive Gefahrenkarte“ auswählen.
Im Rathaus sind die Karten ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten im Bauamt einsehbar.
Wichtige Fragen und Antworten zum Bauen im Überschwemmungsgebiet:
www.rp.baden-wuerttemberg.de anschließend „Themen“, „Umwelt“, „Wasser“, „Hochwasserschutz“ , „Bauen in Überschwemmungsgebieten“ auswählen.

Auf Grund der Gesetzeslage sind jegliche bauliche und sonstige Veränderungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich mit der Gemeinde und dem Kreisbaumeister zu besprechen, bevor ein Eingriff im Überschwemmungsgebiet und im Gewässerrandstreifen vorgenommen wird oder Planungen erstellt werden.

Der Kreisbaumeistersprechtag findet einmal im Monat am Donnerstag statt. Termine hierfür  können Sie bei Frau Gorke Tel.: 07933 701–28 vereinbaren.

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