Stadt Creglingen

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Freiflächenphotovoltaik Stadt Creglingen

Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Stadt Creglingen zuzulassen. In der vorgenannten Sitzung hat der Gemeinderat darüber hinaus Anträgen auf Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaik nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf den Gemarkungen Creglingen, Blumweiler, Finsterlohr, Münster und Oberrimbach zugestimmt. Ausdrücklich beschlossen wurde zusätzlich, dass weitere Flächenanträge erst wieder angenommen werden, nachdem die in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 festgelegten Gebiete baulich umgesetzt sind.
Des Weiteren hat der Gemeinderat Standortkriterien für die Ausweisung von Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt.
Vor der baulichen Umsetzung der am 28.02.2023 vom Gemeinderat festgelegten Freiflächenphotovoltaikgebiete sind noch umfassende öffentliche Bebauungsplanverfahren sowie ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen. Für die, auf der unten genannten Übersichtskarte, dargestellten Photovoltaikfreiflächen in Frauental und im Gewerbegebiet „Hörle“ in Münster bestehen bereits rechtskräftige Bebauungspläne und somit nach Einreichung und Genehmigung entsprechender Bauanträge auch Baurecht.

Die Standortkriterien mit einer dazugehörigen Übersichtskarte sowie eine Übersichtskarte zu den vom Gemeinderat festgelegten Gebieten auf den Gemarkungen Creglingen, Blumweiler, Finsterlohr, Münster und Oberrimbach stehen nachfolgend zum Download bereit.

 

Standortkriterien Freiflächenphotovoltaik Stand 28.02.2023

Die Standortkriterien für Freiflächenphotovoltaik finden Sie hier zum download.

Übersichtskarte zu Standortkriterien "Freiflächenphotovoltaik" Stand 28.02.2023

Die Übersichtskarte zu Standortkriterien finden Sie hier zum download.

Geplante Freiflächenphotovoltaikanlagen gemäß Beschluss Gemeinderat vom 28.02.2023

Die geplanten Freiflächenphotovoltaikanlagen gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 28.02.2023 finden Sie hier zum download.

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