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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Creglingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Creglingen wenden.
Geplantes Sondergebiet Solarpark Lichtel
1. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der in den festgelegten Standortkriterien geltenden Abstandsregelung
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat die Stadtverwaltung in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 beauftragt, die erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 216 ha einzuleiten. Darüber hinaus wurden in dieser Sitzung Standortkriterien festgelegt. Diese sind zusammen mit der dazugehörigen Übersichtskarte und den geplanten Freiflächenphotovoltaikgebieten inzwischen auf der Homepage der Stadt Creglingen veröffentlicht.
Eines dieser Freiflächenphotovoltaikgebiete befindet sich auf der Gemarkung Oberrimbach nördlich der Ortschaft Lichtel. Betroffen sind die Grundstücke Flst. Nr. 825, 843 und eine Teilfläche des Flst. Nr. 819.
Die vorgenannten Standortkriterien legen unter Punkt 1 fest, dass in einem Radius von 250 m um die Siedlungsflächen (insbesondere Wohn-, Gewerbe- und Industrie sowie Sondergebiete) der Kernstadt Creglingen sowie der 12 Creglinger Teilgemeinden Sondergebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht zulässig sind. Ausdrücklich hervorgehoben wird, dass Überschneidungen der Geltungsbereiche, der zur Realisierung der Freiflächenphotovoltaikanlagen, aufzustellenden Bebauungspläne mit den festgelegten Abstandsradien grundsätzlich möglich sind. Konkret freizuhalten sind die Abstandsradien von Photovoltaikmodulen und von sonstiger für den Betrieb der Freiflächenphotovoltaikanlagen erforderlicher Bebauung. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen, Einzäunungen sowie Weg- und Straßenflächen können innerhalb der Radien liegen.
Von dieser Abstandregelung ist auch der geplante Solarpark Lichtel und hier konkret das Flst. Nr. 843 betroffen.
Der Eigentümer des Grundstücks hat nun die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die vorgenannte Abstandreglung beantragt und in diesem Zusammenhang um Nichtanwendung der Abstandsregelung und um Zulassung der Installation von Modulen innerhalb des gemäß Standortkriterien freizuhaltenden Bereichs gebeten.
Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat den Antrag abgelehnt. Der in den Standortkriterien „Freiflächenphotovoltaik“ festgelegte und von Modulen freizuhaltende Abstandsradius von 250 m ist einzuhalten. Eine Ausnahme wird nicht zugelassen.
Sanierung, Erweiterung und Schaffung von Barrierefreiheit Dorfgemeindehaus Oberrimbach
Vergaben: - Elektroarbeiten
- Heizung-, Sanitärarbeiten
- Schreinerarbeiten
- Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten
- Estricharbeiten
Die Arbeiten wurden nach VOB/A beschränkt ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 14.03.2023 im Rathaus in Creglingen statt.
Alle Angebotsprüfungen hat die Ingenieurgemeinschaft Ammon & Vogt in technischer, wirtschaftlicher und rechnerischer Sicht durchgeführt.
Die Ausschreibung für die Elektroarbeiten wurde an 9 Firmen verschickt. Drei Firmen haben am Submissionstermin jeweils ein Angebot eingereicht. Die Kostenberechnungssumme lag bei 31.505,13 €. Günstigste Bieterin war die Firma Strobel aus Creglingen mit einem Gesamtpreis von 29.845,50 €.
Die Ausschreibung für die Heizung- und Sanitärarbeiten wurde an 12 Firmen verschickt. Zwei Firmen haben am Submissionstermin jeweils ein Angebot eingereicht. Die Kostenberechnungssumme lag bei 35.011,59 €. Günstigste Bieterin war die Fa. Haug & Singer, Weikersheim mit einem Gesamtpreis von 30.921,97 €.
Die Ausschreibung für Schreinerarbeiten wurde an 12 Firmen verschickt. Zwei Firmen haben am Submissionstermin jeweils ein Angebot eingereicht. Die Kostenberechnungssumme lag bei 16.683,80 €. Günstigste Bieterin war die Fa. Wagner, Oberstetten mit einem Gesamtpreis von 20.183,59 €.
Die Ausschreibung für die Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten wurde an 10 Firmen verschickt. Drei Firmen hat am Submissionstermin jeweils ein Angebot eingereicht. Die Kostenberechnungssumme lag bei 42.249,05 €. Günstigste Bieterin war die Fa. DOD, Niederstetten mit einem Gesamtpreis von 35.218,05 €.
Die Ausschreibung für die Estricharbeiten wurde an 3 Firmen verschickt. Zwei Firmen hat am Submissionstermin jeweils ein Angebot eingereicht. Die Kostenberechnungssumme lag bei 6.238,99 €. Günstigste Bieterin war die Fa. Michel, Wilburgstetten mit einem Gesamtpreis von 7.299,46 €.
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten jeweils einstimmig an die günstigsten Bieter.
Anschaffung eines Zeiterfassungssystems für die Einrichtungen der Stadt Creglingen
Nach dem Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Durch das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 besteht nun jedoch die Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit.
Bisher wird nur die Arbeitszeit der Rathausmitarbeiterinnen und –mitarbeiter mit einer Stechuhr erfasst. Alle weiteren Mitarbeiter führen Stundenzettel. Die monatliche Erfassung der unterschiedlichen Stundenzettel ergibt einen hohen und ständig steigenden Verwaltungsaufwand, da die Stadt Creglingen viele Mitarbeiter in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt.
Die Stadtverwaltung hat sich deshalb über verschiedene Zeiterfassungssysteme informiert und diese miteinander verglichen. Ausgangsbasis für die Angebote ist die Einrichtung von 8 Terminals in Rathaus, 3 Kindertageseinrichtungen, Schulzentrum Kieselallee, Grundschule, Bauhof und Kläranlage. Zusätzlich sollen für kleinere Einrichtungen wie z.B. für die Bücherei, für Bildschirmarbeitsplätze und für mobile Arbeitsplätze in Bauhof und Kläranlage ein Web-Zugriff bzw. eine App-Nutzung ermöglicht werden.
5 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Mit einmaligen Anschaffungskosten von brutto 12.295,79 € und jährlichen Kosten von 2.465,92 € ist die Firma NET.SITTER GmbH, Schwäbisch Hall mit ihrem Angebot vom 30.11.2022 die günstigste Bieterin. Die Firma NET.SITTER betreut seit vielen Jahren die EDV der städtischen Einrichtungen.
Der Gemeinderat vergab die Anschaffung der Zeiterfassungssysteme für die Einrichtungen der Stadt Creglingen an die Firma NET.SITTER GmbH, Schwäbisch Hall zum Anschaffungspreis von 12.295,79 € brutto und jährlichen Kosten von 2.465,92 €.
Elternbeiträge für die Kernzeitenbetreuung an der Grundschule Creglingen
Mit Einführung der Ganztagsgrundschule wurden auch die außerschulischen Betreuungsangebote neu strukturiert. Die Kernzeitenbetreuung deckt die Zeiten außerhalb der Ganztagsgrundschulzeiten ab und endet von montags bis donnerstags um 16.30 Uhr und freitags um 14.00 Uhr. Hinzu kommt eine 7-wöchige Ferienbetreuung montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Die Monatsbeiträge wurden zuletzt zum Schuljahr 2020/2021 angepasst.
Die Mitarbeiterinnen der außerschulischen Betreuungsangebote Ute Hammel, Martina Baumeister-Bauer, Ellen Ulmer und Sandra Rohn bieten sowohl die Kernzeitenbetreuung, ein betreutes Mittagessen sowie AG-Angebote für die Ganztagsgrundschule an. Die Personalausgaben werden für die einzelnen Angebote getrennt gebucht.
Der Gemeinderat beschloss die vorgeschlagenen Beiträge für die Kernzeitenbetreuung und für die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2023/2024. Die Beiträge sind in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes separat aufgeführt.
Bade- und Liegegebühren für das Freibad Freudenbach
Die Bade- und Liegegebühren für das Freibad Freudenbach wurden zuletzt zur Badesaison 2017 angepasst. Der Förderverein Freibad Freudenbach hat sich für eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise ausgesprochen. Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Bade- und Liegegebühren für das Freibad Freudenbach ab der Badesaison 2023. Die neuen Eintrittspreise sind in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes separat dargestellt.
Wohnbauförderung der Stadt Creglingen
WRS-Förderantrag, Flst. 1255/0, Gem. Creglingen
Vorhaben: Umbau Bestandsgebäude zu zwei getrennten Wohneinheiten und umfassende Wohnungsmodernisierung zur Eigennutzung
Der Antragsteller beantragt für den Umbau des Bestandsgebäudes zu zwei getrennten Wohneinheiten und die umfassende Wohnungsmodernisierung zur Eigennutzung einen Zuschuss in Höhe von 30.000,00 €. Diese Zuschusshöhe entspricht 4,45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antragsteller erhält für sein Vorhaben weitere öffentliche Fördermittel in Höhe von 5,93 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Unter Beachtung der maximal prozentualen Gesamtförderung durch öffentliche Mittel (20%), der bewilligten weiteren Fördermittel und den in der beigefügten Berechnung festgelegten Fördersätzen und Höchstbeträgen, würde sich ein Fördersatz von 14,07 % und eine Höchstförderung von 30.000 € ergeben.
Das Bauvorhaben, der Umbau des Bestandsgebäudes zu zwei getrennten Wohneinheiten und die umfassende Modernisierung zur Eigennutzung, ermöglicht einer jungen Familie die Wiederansiedlung im Heimatort und fördert damit den Einwohnerzuwachs im Gemeindegebiet. Mit der Rückkehr des Sohnes in das elterliche Wohnhaus soll der derzeit in großen Teilen ungenutzte Wohnraum wiederbelebt. Die Nutzung bestehender Bausubstanz verhindert dabei die weitere Flächenversiegelung.
Der Gemeinderat bewilligte einen Fördersatz von 14,07 % und einen Höchstbetrag von 30.000 € für das o.g. Vorhaben und beauftragt die Stadtverwaltung Creglingen einen entsprechenden Zuwendungsvertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.
Stadtverwaltung Creglingen
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