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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Creglingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Creglingen wenden.
WRS-Förderantrag, Flst. 13/2, Gem. Reinsbronn
Vorhaben: Sanierung/Modernisierung eines leerstehenden Wohngebäudes
Der Antragsteller beantragt für die Sanierung/Modernisierung des leerstehenden Wohngebäudes zur Eigennutzung einen Zuschuss in Höhe von 30.000,00 €. Diese Zuschusshöhe entspricht ca. 14,84 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antragsteller erhält für sein Vorhaben weitere öffentliche Fördermittel in Höhe von 9,30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Unter Beachtung der maximal prozentualen Gesamtförderung durch öffentliche Mittel (20%), der bewilligten weiteren Fördermittel und den in der beigefügten Berechnung festgelegten Fördersätzen und Höchstbeträgen, würde sich ein Fördersatz von 10,70 % und eine Höchstförderung von 21.700,00 € ergeben.
Begründung: Derzeit leben sowohl der Antragsteller als auch seine Freundin in Creglingen. Das geplante Vorhaben ermöglicht dem jungen Paar die dauerhafte Ansiedlung im städtischen Gemeindegebiet ohne weitere Flächenversiegelung. Ein bereits bestehender Leerstand wird durch die Modernisierung reaktiviert.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von Nr. 3.2 VwV-WRS nach Nr. 10 VwV-WRS:
Gem. Nr. 3.2 der VwV-WRS muss der Antragsteller Eigentümer durch Nachweis im Grundbuch sein. Der notarielle Kaufvertrag wurde zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen, die Umschreibung im Grundbuch erfolgte bisher noch nicht. Der Antragsteller beantragt die Zulassung des Förderantrags und die Erteilung einer Ausnahme von Nr. 3.2 VwV-WRS nach Nr. 10 VwV-WRS. Die Stadtverwaltung Creglingen befürwortet die Ausnahmeerteilung.
Der Gemeinderat stimmt der Ausnahmeerteilung von Nr. 3.2 VwV-WRS nach Nr. 10 VwV-WRS zu, bewilligt einen Fördersatz von 10,70 % und einen Höchstbetrag von 21.700,00 € für das o.g. Vorhaben und beauftragt die Stadtverwaltung Creglingen einen entsprechenden Zuwendungsvertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.
Ausbau Craintaler Weg
- Finanzierungsübernahme von nicht gewährten Ausgleichstockmitteln
Bürgermeister Hehn berichtet, dass der Ausgleichstock Ausschuss getagt hat. Von den beantragten Mitteln für den Ausbau des Craintaler Wegs in Höhe von 334.756,- € erhalten wir 100.000 €. Beim ELR-Programm wurden 309.244,- € beantragt, hier erhalten wir 304.120 €. Was bedeutet, dass die Stadt 239.880 € weniger Zuschüsse erhält, als beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 920.000 € Antragssumme.
Von finanzieller Seite wäre dies kein Problem und ohne Kreditaufnahme im Haushalt möglich. Die Maßnahme wird 2023/2024 umgesetzt.
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Mehrkosten von 239.880 € einstimmig zu.
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