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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Creglingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Creglingen wenden.
Umbau und Sanierung ev. Kindergarten „Haus der Kinder“, Creglingen
- Vorstellung der Maßnahme durch den Vorsitzenden des Kirchengemeinderates Herrn Clive Ross
Die Umbauarbeiten im und am Haus der Kinder sind inzwischen abgeschlossen und der Kindergarten ist wieder in den geregelten Betrieb übergegangen. Pfarrerin Fraukelind Braun begrüßte den Gemeinderat der Stadt Creglingen im ev. Gemeindesaal und freute sich über das Interesse. Es gab eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kirchengemeinde. Insgesamt wurde eine Summe von ca. 600.000 € verbaut. Pfarrerin Braun bedankte sich für die Finanzierung. Der Vorsitzende des Kirchengemeinderates Clive Ross sowie die Kindergartenleiterin Julia Emmert und die Leiterin der Krippengruppe Regina Roth führten die Anwesenden im Anschluss durch die Räumlichkeiten und erläuterten die einzelnen Maßnahmen.
Bürgermeister Hehn bezeichnete den Umbau des Hauses der Kinder als sehr gelungen. Auch die Außenanlagen sind sehr schön geworden. Er bedankte sich bei Kirchengemeinderat, Erzieherinnen und Eltern für sehr viele Stunden ehrenamtlicher Unterstützung.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Main-Tauber-Kreis und den 18 kreisangehörigen Gemeinden zur Regelung der Überlandhilfe der Feuerwehren
Im Rahmen der Neukonzeptionierung der Überlandhilfe der Feuerwehren im Main-Tauber-Kreis hat das Landratsamt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Main-Tauber-Kreis und den 18 kreisangehörigen Städten vorgelegt. Im Vertrag sind Regelungen zum interkommunalen Kostenausgleich und zur Förderung von Fahrzeugen aus dem Bereich der Überlandhilfe enthalten.
Stadtkommandant Thomas gab einen Einblick in die Überlandhilfe im Main-Tauber-Kreis. Diese wurde nun neu strukturiert und soll ermöglichen, dass Gemeinden die Hilfe beizeiten und unbürokratisch anfordern. Die Hilfeleistung wird nicht der anfordernden Gemeinde in Rechnung gestellt, sondern bei kostenpflichtigen Einsätzen dem Verursacher. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden bei der Beschaffung von Sonderfahrzeugen Landkreiszuschüsse.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Vertrag einstimmig zu.
Wohnbauförderungsprogramm „Wohnraum schaffen“
der Stadt Creglingen (WRS) - Jahresbericht 2022
Die Stadt Creglingen hat im Jahr 2022 zwei Anträge aus den Teilgemeinden Finsterlohr und Reinsbronn bewilligt. Die bewilligten Anträge umfassen den Umbau eines bestehenden Gebäudes durch Teilabbruch und Neubau und die Sanierung eines leerstehenden Wohnhauses.
Bei den Zuwendungsempfängern handelte es sich bisher ausschließlich um Privatpersonen, deren Maßnahmen vollumfänglich der Eigennutzung dienen.
Die bewilligten Höchstbeträge liegen bei 21.700 € und 30.000 €, die genehmigten Fördersätze bei 10,70% und 13,35% bzw. 15 % (abhängig von der Bewilligung weiterer Förderprogramme).
Insgesamt wurden damit Zuwendungen in Höhe von 51.700 € bewilligt. Durch die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ergibt sich eine jährliche Zuwendungshöhe von 10.340 €. Die erstmaligen anteiligen Auszahlungstermine liegen dabei voraussichtlich zwischen Ende 2023 und Anfang 2024. Im Jahr 2022 wurde der erste Förderantrag nach Vorlage des Verwendungsnachweises, dem Nachweis über die Nutzung als Hauptwohnsitz und der Bauabnahme durch die Stadtverwaltung Creglingen abgerechnet.
Die Kosten fielen dabei geringer aus, als ursprünglich beantragt. Die WRS-Zuwendung reduziert sich entsprechend von 15.500 € auf 8.890 €. Der erste Zuwendungsteilbetrag i.H.v. 1.778 € (1/5 von 8.890 €) wurde im Dezember 2022 ausbezahlt.
Frau Jungwirth informierte bei der Gelegenheit über die bisherigen Bewilligungen und über die Verteilung der Zuschüsse auf die kommenden Haushaltsjahre. Dabei wurde ersichtlich, dass der jährliche Haushaltsansatz ausreichend bemessen ist.
Der Gemeinderat verzichtete auf einen Haushaltsübertrag und beschloss für das Wohnbauförderprogramm im Haushaltsjahr 2023 einen Haushaltsansatz von 80.000 €.
Sanierung, Erweiterung und Schaffung von Barrierefreiheit Dorfgemeindehaus Oberrimbach
Vergabe: - Flaschnerarbeiten
- Gerüstbauarbeiten
- Außenputz- und Fassadenanstrich
- Fensterbauarbeiten
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 09.01.2023 im Rathaus in Creglingen statt. Bei jedem Gewerk wurden mehrere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, es ging jedoch nur jeweils ein Angebot pro Gewerk ein. Es lagen nur geringe Abweichungen von den Kostenberechnungssummen vor.
Der Gemeinderat vergab die Flaschnerarbeiten an die Firma Käpplinger, Schrozberg zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.507,52 €. Die Gerüstbauarbeiten wurden an die Firma Wolfarth, Creglingen zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.167,01 € vergeben. Der Gemeinderat vergab den Außenputz- und Fassadenanstrich an die Firma Wolfarth, Creglingen zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 22.582,15 €. Die Fensterbauarbeiten erhielt die Firma Weinhardt, Rothenburg o.d.T. zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 51.812,60 €.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und Bericht über die entgegengenommenen Spenden 2022
Nach der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten.
Vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 erhielt die Stadt Creglingen insgesamt
7.097,84 €, davon Sachspenden in Höhe von 217,60 €.
Im Jahr 2022 ergab sich damit folgender Spendenstand:
Der Gemeinderat stimmte der der Annahme bzw. Vermittlung der Spenden, vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 zu und nahm den Bericht über die entgegengenommenen Spenden des Jahres 2022 zustimmend zur Kenntnis.
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