Bund und Länder haben sich darauf geeignet, den Corona-Lockdown in weiter verschärfter Form bis zum 31. Januar 2021 fortzuführen.
- Private Treffen sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens einer weiteren Person möglich. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
- Kinder aus max. 2 Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaft betreut werden.
- Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen. Wenn die Infektionszahlen stark sinken, ist eine Öffnung der Kindertages-einrichtungen und Schulen ab dem 18. Januar möglich. An den weiterführenden Schulen findet Fernunterricht statt. Für die Schulen und Kindergärten ist eine Notbetreuung eingerichtet.
- Der Einzelhandel bleibt weiterhin weitgehend geschlossen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen.
- Geschlossene Einzelhandelsbetriebe dürfen Lieferdienste anbieten. Abholangebote sind nicht gestattet. Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich.
- Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen.
- Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleitungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten.
- Die Gemeindehäuser und Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie die öffentliche Bücherei Creglingen bleiben weiterhin geschlossen.Ab 18.01. wird ein Bestellservice für Bücher angeboten.
- Spielplätze im Freien bleiben geöffnet.
- Die Ausgangsbeschränkungen bleiben weiter bestehen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur aus triftigem Grund erlaubt.
- Verzichten Sie auf private Reisen und Ausflügen zu touristischen Zielen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Creglingen, Ordnungsamt, Tel.: 0 79 33 701-16.