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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Creglingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Creglingen wenden.
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März 2023 Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.
Bereits vor Beginn der Härtefallhilfen wurden landesseitig Unterstützungsangebote zur Abfederung der Energiekrise aufgelegt. Diese umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie die Liquiditätshilfe „Liquiditätskredit (Plus)“.
Das Härtefallprogramm wird mit Bundesmitteln durch das Land umgesetzt.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.
Zur Antragstellung gelangen Sie hier
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