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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
E-Mail schreiben
Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Creglingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Creglingen wenden.
Auch im zweiten Halbjahr 2022 möchte die Stadtverwaltung Creglingen auf das Jahresprogramm 2022 der Wohnbauförderung „Wohnraum schaffen“ (WRS) hinweisen. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift für das Wohnbauförderungsprogramm „Wohnraum schaffen“ vom 19.01.2021 mit den jeweiligen Änderungen in seiner jeweils gültigen Fassung (VwV-WRS).
Wer kann einen Antrag stellen?
Natürliche Personen und Juristische Personen des Privatrechts (z. B. gewerbliche Investoren) können einen Antrag stellen.
Welche Teile Creglingens werden gefördert?
Es werden Vorhaben der Creglinger Ortskerne der 13 Teilgemeinden gefördert.
Was wird gefördert?
Insbesondere folgende Vorhaben:
Gibt es Zuwendungsvoraussetzungen?
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die vollständigen Antragsunterlagen können jederzeit unterjährig bei der Stadtverwaltung Creglingen eingereicht werden. Eine vorherige Absprache mit den im Anschluss genannten Ansprechpartnern ist für die korrekte und vollständige Antragstellung dringend erforderlich.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die elektronisch (nicht handschriftlich) ausgefüllten Anträge, einschließlich aller nachfolgend genannten Unterlagen, sind in 2-facher Ausfertigung im Original und digital bei der Stadt Creglingen einzureichen.
Zusätzlich bei privaten Wohnbauvorhaben:
Zusätzlich bei wohnwirtschaftlichen Vorhaben/ Unternehmensinvestitionen:
Die Formulare und die Förderrichtlinie können auf der Homepage der Stadt Creglingen unter https://www.creglingen.de/de/wirtschaft-wohnen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderprogramm abgerufen werden.
Wie hoch ist mein Zuschuss?
Der Höchstbetrag je Projekt liegt bei 30.000 €. Die individuelle Zuwendungshöhe wird in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung entschieden und durch eine schriftliche Zuwendungsvereinbarung festgehalten.
Wann darf ich mit dem Bau beginnen?
Gem. Nr. 5 k) der Verwaltungsvorschrift darf erst nach Aufnahme in das Förderprogramm mit dem Bau begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn ist förderschädlich.
Wie kann ich die Fördermittel abrufen?
Die Verwendung der Zuwendung ist der Stadtverwaltung Creglingen durch das Formular WRS-6 und durch die Vorlage der Originalrechnungen nachzuweisen.
Die zuständigen Sachbearbeiter der Stadtverwaltung Creglingen führen dann gemeinsam mit dem Antragsteller eine vorab vereinbarte Bauabnahme durch. Nach der Bauabnahme und der Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Antragsteller der bewilligte Zuschuss innerhalb 5 Jahren anteilig, jährlich zum Ende des auf die Bauabnahme folgenden Monats nach Vorlage des Nachweises über die Nutzung des Investitionsorts als Hauptwohnsitz, ausbezahlt.
Wer sind meine Ansprechpartner?
Für weitere Auskünfte zu dem ausgeschriebenen Förderprogramm steht Ihnen Frau Heppel, Tel. Nr. 07933 701-11 und in Vertretung Frau Neckermann, Tel. Nr. 07933 701-26 zur Verfügung.
Stadtverwaltung Creglingen
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