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Stadtverwaltung Creglingen
Torstraße 2
97993 Creglingen
Tel.: 07933 701-0
Fax: 07933 701-30
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Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Creglingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Creglingen wenden.
Was ab sofort noch gilt und welche Maßnahmen wegfallen
Seit Sonntag, 3. April gelten die meisten weitreichenden Corona-Regeln in Baden-Württemberg nicht mehr.
Fallen alle Kontaktbeschränkungen weg?
Im Infektionsschutzgesetz sind keine Kontaktbeschränkungen oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen mehr vorgesehen. Jeder und jede kann sich also mit allen treffen. Veranstaltungen können wieder vor vollem Haus stattfinden.
Wo wird es die Maskenpflicht weiterhin geben?
Die Maskenpflicht fällt in den meisten Innenräumen - auch in Schulen. Das Ende der Maskenpflicht bedeutet aber nicht, dass keine Masken mehr getragen werden dürfen.
Es besteht die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts das Tragen einer Maske vorzuschreiben.
Wo besteht weiterhin Maskenpflicht?
Wird es weiter eine Testpflicht (für Ungeimpfte) geben?
Testpflichten entfallen überall außer in den folgenden Einrichtungen:
Bleiben Schnelltests kostenlos?
Das Bundesgesundheitsministerium kündigte an, dass die kostenlosen Corona-Tests bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
Zugangsbeschränkungen - spielt mein Impfstatus im Alltag noch eine Rolle?
Im Alltag spielen Zugangsbeschränkungen nach Impf- oder Genesenenstatus keine Rolle mehr. Regeln wie 2G Plus oder 3G entfallen. Auch in Clubs und Diskotheken kann wieder ohne Einschränkung gefeiert werden. Lediglich in den oben genannten Einrichtungen - etwa Kitas, Schulen, Krankenhäusern oder im Rettungsdienst - wird es weiter eine Testpflicht und damit auch Zugangsbeschränkungen geben. Diese Testpflicht ist unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. In der Pflege gilt bundesweit die einrichtungs-bezogene Corona-Impfpflicht.
Was muss ich beim Reisen beachten?
Wo der Impf-, Genesenenstatus oder das Testergebnis weiterhin eine Rolle spielen, ist bei Reisen ins Ausland und der Einreise nach Deutschland. Welche Regeln gerade bei der Einreise in andere EU-Ländern hat die EU unter reopen.eu zusammengefasst. Für die Einreise nach Deutschland gilt auch weiterhin, dass Personen ab zwölf Jahren einen Nachweis ihrer Impfung, ihres Genesenenstatus oder ein negatives Testergebnis mit sich führen müssen. Antigen- oder PCR-Testergebnis dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss zwingend ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Muss ich meine Corona-Erkrankung melden und in Quarantäne oder Isolation?
Ja, die Pflicht zur Meldung einer Corona-Erkrankung und die Regeln zu Quarantäne und Isolation bleiben bislang erhalten. Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind. Als "frisch" gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten.
Für Infizierte oder nicht geimpfte Kontaktpersonen gelten zehn Tage Quarantäne, die verkürzt werden kann: nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder einem zertifizierten Schnelltest. Für Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktperson gelten, ist die Verkürzung der Quarantänezeit durch einen negativen PCR- oder einen Antigenschnelltest bereits nach fünf Tagen möglich. Ansonsten beläuft sich die Zeit der Quarantäne ebenfalls auf zehn Tage und kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifizierten Antigenschnelltest verkürzt werden.
Wir bitten um Beachtung, dass auch im Rathaus Creglingen zum Schutz aller und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher gilt. Wir bitten außerdem weiterhin um Terminvereinbarungen mit den gewünschten Sachbearbeitern.
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