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Auskünfte über die Baugebiete der Stadt Creglingen erhalten Sie bei
Frau Eva Zehnder
Tel.: 07933 701-27
Fax: 07933 701-34
E-Mail schreiben
Herr Jürgen Korb
Tel.: 07933 701-22
Fax: 07933 701-34
E-Mail schreiben
Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100.
Weiterführende Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten finden Sie hier.
Familien erhalten beim Erwerb eines Bauplatzes pro Kind eine Ermäßigung in Höhe von 2,00 €/m², höchstens aber 6,00 €/m²!
Darüber hinaus erhalten Familien nachträglich pro Kind eine Erstattung von 2,00 €/m², wenn innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb eines Bauplatzes ein Kind/Kinder geboren wird/werden. Maximal werden 6,00 €/m² erstattet.
Eine Reservierung erfolgt für max. 6 Monate.
Eine automatische Verlängerung kann nicht erfolgen.
Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Vertragsgrundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Bau eines dem Bebauungsplan entsprechenden Wohnhauses zu beginnen.
Für den Fall der Nichterfüllung vorstehender Verpflichtung räumt der Erwerber dem Veräußerer ein Wiederkaufsrecht i.S. von § 456 BGB am Vertragsgegenstand ein.
Falls Sie Interesse an einem Bauplatz haben, können Sie mit der Stadtverwaltung, Frau Zehnder, Tel. 07933 701-27, Mail: eva.zehnder(@)creglingen.de Kontakt aufnehmen
Weitere Informationen zum Bebauungsplan „Schafgärten II”
Auskünfte über die Baugebiete der Stadt Creglingen erhalten Sie bei
Frau Eva Zehnder
Tel.: 07933 701-27
Fax: 07933 701-34
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Herr Jürgen Korb
Tel.: 07933 701-22
Fax: 07933 701-34
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Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100.
Weiterführende Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten finden Sie hier.