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Auskünfte über die Baugebiete der Stadt Creglingen erhalten Sie bei
Frau Eva Zehnder
Tel.: 07933 701-27
Fax: 07933 701-34
E-Mail schreiben
Herr Jürgen Korb
Tel.: 07933 701-22
Fax: 07933 701-34
E-Mail schreiben
Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100.
Weiterführende Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten finden Sie hier.
Die Stadt Creglingen ist sowohl im Zuge ihrer kontinuierlichen Ortsentwicklungspolitik, als auch auf Grund einer generell nach wie vor erhöhten Nachfrage von Bauwilligen bestrebt, Flächen für die Wohnraumentwicklung in den Ortsteilen bereitzustellen.
Da ein konkreter Bedarf zur Realisierung eher indivdueller, freistehender Einfamilienhäuser in ausgewählten Ortsteilen besteht, ist es erforderlich, die Voraussetzungen zur baulichen Umsetzung entsprechender Quartiere zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Creglingen am 04.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für das bereits im vorliegenden Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gebiets „Rück“ in Waldmannshofen gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rück“ mit den zugeordneten örtlichen Bauvorschriften sind am östlichen Ortsausgang in Richtung Aub die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für die Nutzung als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO und somit für Wohnbebauung geschaffen worden.
Bauplatzpreis voll erschlossen: 70,00 € pro m²
Verfügbare Bauplätze:
Familien erhalten beim Erwerb eines Bauplatzes zur Eigennutzung pro Kind eine Ermäßigung in Höhe von 2,00 €/m², höchstens aber 6,00 €/m²!
Darüber hinaus erhalten Familien nachträglich pro Kind eine Erstattung von 2,00 €/m², wenn innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb eines Bauplatzes ein Kind/Kinder geboren wird/werden. Maximal werden 6,00 €/m² erstattet.
Eine Reservierung erfolgt für max. 6 Monate.
Eine automatische Verlängerung kann nicht erfolgen.
Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Vertragsgrundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Bau eines dem Bebauungsplan entsprechenden Wohnhauses zu beginnen.
Für den Fall der Nichterfüllung vorstehender Verpflichtung räumt der Erwerber dem Veräußerer ein Wiederkaufsrecht i.S. von § 456 BGB am Vertragsgegenstand ein.
Falls Sie Interesse an einem Bauplatz haben, können Sie mit der Stadtverwaltung, Frau Zehnder, Tel. 07933 701-27, Mail: eva.zehnder(@)creglingen.de Kontakt aufnehmen
Auskünfte über die Baugebiete der Stadt Creglingen erhalten Sie bei
Frau Eva Zehnder
Tel.: 07933 701-27
Fax: 07933 701-34
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Herr Jürgen Korb
Tel.: 07933 701-22
Fax: 07933 701-34
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Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100.
Weiterführende Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten finden Sie hier.