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Auskünfte über die Baugebiete der Stadt Creglingen erhalten Sie bei
Frau Eva Zehnder
Tel.: 07933 701-27
Fax: 07933 701-34
E-Mail schreiben
Herr Jürgen Korb
Tel.: 07933 701-22
Fax: 07933 701-34
E-Mail schreiben
Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100.
Weiterführende Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten finden Sie hier.
Hier bekommen Sie Informationen zum Bauen in Waldmannshofen
Die Stadt Creglingen ist sowohl im Zuge ihrer kontinuierlichen Ortsentwicklungspolitik, als auch auf Grund einer generell nach wie vor erhöhten Nachfrage von Bauwilligen bestrebt, Flächen für die Wohnraumentwicklung in den Ortsteilen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Creglingen im September 2008 die Ergänzungssatzung Waldmannshofen beschlossen und im Mai 2020 die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan „Rück“ sowie zu den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung Waldmannshofen sowie des Bebauungsplanes „Rück“ mit den zugeordneten örtlichen Bauvorschriften sind am östlichen Ortsausgang in Richtung Aub die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für die Nutzung als Dorfgebiet nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO und somit für Wohnbebauung geschaffen worden. Die Größe der beiden Plangebiete beträgt ca. 2,25 ha.
Die einzuhaltenden Bauvorschriften entnehmen Sie bitte den nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten rechtskräftigen Planunterlagen:
Die einzuhaltenden Bauvorschriften entnehmen Sie bitte den nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten rechtskräftigen Planunterlagen:
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Herr Jürgen Korb
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Bauverbot im Überschwemmungsgebiet HQ 100.
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