Stadt Creglingen

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Finsterlohr "Forst"

Hier bekommen Sie Informationen zum Bauen in Finsterlohr:

Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften „Forst“

Die Stadt Creglingen ist sowohl im Zuge ihrer kontinuierlichen Ortsentwicklungspolitik, als auch auf Grund einer generell nach wie vor erhöhten Nachfrage von Bauwilligen bestrebt, Flächen für die Wohnraumentwicklung in den Ortsteilen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Creglingen im Oktober 2020 die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan „Forst“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Forst“ sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften sind am östlichen Ortsausgang von Finsterlohr die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für die Nutzung als allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und somit für Wohnbebauung geschaffen worden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,6 ha.

Nachfolgend stehen die rechtskräftigen Planunterlagen zum Download zur Verfügung:

 

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