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Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rothenburger Straße“, ist die Absicht eines Vorhabensträgers, 2 Mehrfamilienhäuser zu errichten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rothenburger Straße“ umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1245/6 und 1245/4, Gemarkung Creglingen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden an der Rothenburger Straße auf den genannten Grundstücken die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für die Nutzung als allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca 1.848 qm.
1. Satzung „Rothenburger Straße“ vom 27.10.2020
2. Bebauungsplan „Rothenburger Straße“, zeichnerischer Teil vom 21.07.2020/27.10.2020
3. Textteil zum Bebauungsplan „Rothenburger Straße“ vom 21.07.2020/27.10.2020
4. Begründung zum Bebauungsplan „Rothenburger Straße“ vom 21.07.2020/27.10.2020
5. Artenschutzrechtliche Potentialanalyse zum Bebauungsplan „Rothenbur-ger Straße“ vom 28.09.2020