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Baugebiet "Craintaler Weg" Creglingen

Hier erhalten Sie Informationen zum

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Craintaler Weg – Erweiterung und 4. Änderung“

Primärer Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans “Craintaler Weg – Erweiterung und 4. Änderung“ ist der geplante Neubau einer Senioreneinrichtung (Pflegeheim mit betreutem Wohnen) in der südöstlichen Randlage von Creglingen im Bereich zwischen dem Craintaler Weg und der Waldstraße.

Da das derzeit bestehende Pflegeheim "Emma-Weizäcker-Haus" nicht den erforderlichen Standards der aktuell vorliegenden "Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVo)" entspricht, besteht zwingender zeitnaher Handlungsbedarf zur Gewährleistung einer entsprechenden zukünftigen Versorgung in Creglingen. Um eine "gesunde" und nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt Creglingen trotz des demographischen Wandels zu gewährleisten, ist die Zurverfügungstellung der entsprechenden sozialen und gesundheitlichen Infrastruktureinrichtungen und die dafür erforderliche Bereitstellung geeigneter Entwicklungs- bzw. Bauflächen unabdingbar.

Der Bebauungsplan „Craintaler Weg – Erweiterung und 4. Änderung“ gewährleistet dabei die notwendige planungsrechtliche Grundlage für die angestrebte Bebauung mit einer Senioreneinrichtung.

Nachfolgend stehen die rechtskräftigen Planunterlagen zum Download zur Verfügung:

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Craintaler Weg – 5. Änderung“

Der Eigentümer des derzeit noch unbebauten Grundstücks Flst. Nr. 1448 im zentralen Bereich des Craintaler Wegs in Creglingen plant eine verdichtete Mehrgeschosswohnbebauung.

Dabei lässt sich die geplante Bebauung im Bereich des relevanten Grundstücks im Craintaler Weg im Rahmen der zentralen Festsetzungen der bereits, seit den sechziger und siebziger Jahren für diesen Quartierbereich, vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne "Craintaler Weg" bzw. "Craintaler Weg – 3. Änderung" vor allem in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Aus diesem Grund ist mit dem Bebauungsplan "Craintaler Weg – 5. Änderung" ein entsprechendes Planungsrecht zur Realisierung des oben genannten Bauvorhabens durch einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geschaffen worden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Craintaler Weg auf Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 1448 und Flst. Nr. 1450 (Straßenfläche Craintaler Weg) die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für die Nutzung als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geschaffen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,233 ha.

Nachfolgend stehen die rechtskräftigen Planunterlagen zum Download zur Verfügung:

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