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Sondergebiet Solarpark Münster I

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Münster I” mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

Der Bebauungsplan und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften schaffen die notwendigen Rechtsgrundlagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 4541 der Gemarkung Münster, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Der Planbereich des Solarparks umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha. Darin sind sowohl die Fläche für die Photovoltaik-Anlage, als auch Kompensationsflächen und die unmittelbar angrenzenden Erschließungsflächen enthalten.

Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat den Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften am 11.11.2025 in öffentlicher Sitzung jeweils als selbständige Satzung beschlossen. Die Genehmigung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erfolgte mit Erlass vom 22.12.2025.

Maßgeblich ist der Lageplan (Maßstab 1:2.000) mit planungsrechtlichen zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung sowie die planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen mit Datum vom 05.11.2024/08.07.2025/11.11.2025.

Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründung mit Umweltbericht mit Datum vom 05.11.2024/08.07.2025/11.11.2025 und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Datum vom 05.11.2024/08.07.2025/11.11.2025.

Außerdem liegt den Planunterlagen eine Zusammenfassende Erklärung bei.

Die Planunterlagen wurden gefertigt von der Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim.

Das Baugrundstück befindet sich in Privateigentum.

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