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Sondergebiet Solar Frauental

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Solar Frauental" ist ein Bauvorhaben zur Aufstellung von Photovoltaik-Modulen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Solar Frauental" sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften, ist das Bauvorhaben zur Aufstellung von Photovoltaik-Modulen.

Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Der hier vorliegende Bebauungsplan „Sondergebiet Solar Frauental“, Gemarkung Frauental, bestehend aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 mit zeichnerischen Festsetzungen und textlichen Festsetzungen vom 04.05.2010/28.06.2010.2010, sowie die örtlichen Bauvorschriften, in der Fassung vom 04.05.2010/28.06.2010 gefertigt von Büro Klärle GmbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim entsprechen dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Creglingen vom 06. Juli 2010.

Die gesetzlichen Vorschriften über das Aufstellungsverfahren für die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften wurden eingehalten.

Das Plangebiet liegt südöstlich von Frauental direkt an der Kreisstraße 2894. Derzeit wird die Fläche vorwiegend ackerbaulich genutzt. Die Größe des Plangebietes beträgt 5,1 ha.

Es handelt sich hierbei um das Flurstück 40.

Das gesamte Baugrundstück befindet sich in Privateigentum.

Bebauungsplan
Satzung
Planungsrechtliche Festsetzungen
Begründung
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 

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