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Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Münster II” mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
Der Bebauungsplan und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften schaffen die notwendigen Rechtsgrundlagen auf den Grundstücken Flst. Nrn. 5055 und 5201 der Gemarkung Münster, Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu errichten. Der Planbereich des Solarparks umfasst eine Fläche von ca. 7,15 ha. Darin sind sowohl die Fläche für die Photovoltaik-Anlagen, als auch Kompensationsflächen und die unmittelbar angrenzenden Erschließungs-flächen enthalten.
Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat den Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften am 09.06.2026 in öffentlicher Sitzung jeweils als selbständige Satzung beschlossen.
Maßgeblich ist der Lageplan (Maßstab 1:2.000) mit planungsrechtlichen zeichnerischen Festsetzungen und Zeichenerklärung sowie die planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen mit Datum vom 05.11.2024/ 11.11.2025/09.06.2026.
Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründung mit Umweltbericht mit Datum vom 05.11.2024/11.11.2025/09.06.2026 und die spezielle artenschutz-rechtliche Prüfung mit Datum vom 05.11.2024/11.11.2025/09.06.2026.
Außerdem liegt den Planunterlagen eine Zusammenfassende Erklärung bei.
Die Planunterlagen wurden gefertigt von der Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim.
Die Baugrundstücke befinden sich in Privateigentum.